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Lohn und Gehalt

Der erste Mitarbeiter: Lohn, Meldungen und Fristen

Was monatlich fällig wird, ob Sie selbst abrechnen oder auslagern sollten und was Lohnsoftware kostet, wenn das Team wächst.

  • Lesezeit 3 Minuten
  • Rechtsstand
  • 34
Ein neues Team organisiert die erste Gehaltsabrechnung und die monatlichen Termine.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Sie selbst abrechnen oder auslagern, hängt von Beschäftigtenzahl, Sonderfällen, Ihrer Zeit und der Frage ab, wer bei einem Fehler reagiert. Eine Grundsatzentscheidung ist es nicht.
  • Jeden Monat stehen an: die Abrechnung in Textform (§ 108 GewO), die Lohnsteueranmeldung zehn Tage nach Ende des Anmeldezeitraums (§ 41a EStG), die Beiträge zur Sozialversicherung zum drittletzten Bankarbeitstag (§ 23 SGB IV) und die Meldungen nach § 28a SGB IV.
  • Lohnsoftware aus der Cloud deckt Standardfälle günstig ab. Baulohn, öffentlicher Dienst und Versorgungsbezüge sind dort häufig ausgeschlossen.
  • Bei den meisten Programmen bestimmt der Preis je Person die Rechnung und nicht die Grundgebühr.
  • Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung, ganz gleich, wer die Abrechnung erstellt.

Was jeden Monat passiert

Mit der ersten Anstellung beginnt ein Rhythmus, der sich nicht verschieben lässt. Die Termine sind gesetzlich festgelegt, und sie gelten unabhängig davon, ob Sie selbst abrechnen oder die Kanzlei.

Monatliche Pflichten des Arbeitgebers
AufgabeTerminGrundlage
Abrechnung an die beschäftigte PersonZum Zeitpunkt der Zahlung, als Text mit Zeitraum, Entgeltbestandteilen und Abzügen§ 108 Gewerbeordnung
LohnsteueranmeldungBis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums§ 41a Einkommensteuergesetz
Beiträge zur SozialversicherungDrittletzter Bankarbeitstag des Monats, in dem gearbeitet wurde. Die Höhe wird zunächst geschätzt§ 23 SGB IV
Meldungen an die SozialversicherungNach den Vorgaben der Meldevorschrift§ 28a SGB IV

Stand 13. Oktober 2026. Sonderregeln für einzelne Branchen und Beschäftigungsarten sind hier nicht abgebildet.

Selbst abrechnen oder auslagern

Fünf Kriterien für die Entscheidung
KriteriumSpricht für selbst abrechnenSpricht für Auslagern
BeschäftigtenzahlWenige Beschäftigte, die Zahl bleibt stabilViele Beschäftigte oder stark schwankende Zahl
SonderfälleÜbliche Entgelte ohne besondere RegelnBaulohn, öffentlicher Dienst, Betriebsrenten, grenzüberschreitende Fälle
Ihre ZeitSie haben jeden Monat feste Zeit eingeplantDie Zeit fehlt, und Verzögerungen kosten Geld
Wissen im HausJemand kennt Fristen und MeldungenNiemand möchte diese Verantwortung tragen
FehlerfolgenSie können Fehler schnell erkennen und korrigierenFehler wären teuer oder schwer zu bemerken

Auslagern entlastet, ändert aber nichts an Ihrer Verantwortung. Gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung sind Sie als Arbeitgeber zuständig. Wer die Abrechnung der Kanzlei übergibt, regelt deshalb Zuständigkeiten, Abgabetermine und Ansprechpersonen schriftlich.

Was Lohnsoftware bei wachsendem Team kostet

Das Beispiel rechnet mit den Listenpreisen der drei Pakete von Sage Payroll. Jedes Paket enthält fünf Beschäftigte, jede weitere Person kostet 3 Euro, 5 Euro beziehungsweise 7 Euro im Monat. Das Beispiel zeigt die Preislogik und ist keine Empfehlung.

Monatspreis nach Beschäftigtenzahl in Euro, netto
BeschäftigteEssentialsStandardPremium
5203040
10355575
2065105145
1504557551.055

Rechnung für 20 Beschäftigte im Paket Essentials: 20 Euro plus 15 mal 3 Euro gleich 65 Euro. Preise zuzüglich Umsatzsteuer, Stand 27. September 2026.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens verdreifacht sich der Preis nicht mit der Zahl der Beschäftigten, aber er wächst Monat für Monat, sobald das Team wächst. Zweitens unterscheiden sich die Pakete vor allem in den Personalfunktionen, nicht in der Abrechnung selbst. Wer nur abrechnen will, braucht das kleinste Paket.

Die Ausschlussliste lesen

Lohnsoftware aus der Cloud bildet übliche Fälle ab. Sonderfälle sind oft ausgeschlossen. Sage Payroll nennt Baulohn, Betriebsrenten und öffentlichen Dienst ausdrücklich als ausgeschlossen. Auch Lexware Office Lohn und Gehalt führt Beschäftigungsarten und Entgeltfälle auf, die es nicht abdeckt, darunter Baulohn und öffentlichen Dienst. DATEV Lohn und Gehalt classic dagegen führt Baulohn und weitere Sonderfälle als abgedeckt.

Startkontor Checkliste

Fakten geprüft am 25. und 27. September 2026. Rechtsstand: 13. Oktober 2026.

Erste Einstellung vorbereiten

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Lohn und Meldungen

  • Zum Beispiel Baulohn, öffentlicher Dienst, Betriebsrenten.

  • Grundlage: § 28a SGB IV.

  • Anmeldung der Lohnsteuer bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums, Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag.

  • § 108 GewO.

Arbeitszeit

  • § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG.

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