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Station 1 von 5

Gründung

Das Fundament legen

Zwei fiktive Gründende planen ihr Unternehmen mit Laptop und Notizen in einem hellen Büro.
  1. GründungDas Fundament legenAktuelle Seite
  2. Erste UmsätzeRechnungen schreiben, Kunden verfolgenStation 2
  3. Erstes TeamLohn, Zeit und PersonalakteStation 3
  4. WachstumAbläufe und Rechte festigenStation 4
  5. AusbauProzesse verbindenStation 5

In der Gründungsphase kaufen viele junge Unternehmen zu früh und zu viel. Ein Werkzeug für Aufgaben, die es noch nicht gibt, kostet Geld und Aufmerksamkeit. Ein sauberer Kontenrahmen, eine Rechnungsvorlage und ein fester Belegweg dagegen lassen sich später kaum nachholen, ohne dass Monate nachgebucht werden müssen.

Der Fahrplan beginnt deshalb mit einer einzigen Softwareentscheidung, der für Finanzen und Rechnungen, und mit einer organisatorischen: Wer bucht, Sie selbst oder Ihre Steuerberatung? Alles andere kann warten, bis es einen Anlass gibt.

Daran erkennen Sie diese Station

  • Die Gesellschaft ist gegründet oder wird gerade eingetragen.
  • Es gibt noch keine Ausgangsrechnung und noch keine Beschäftigten.
  • Geschäftskonto, Steuernummer und Buchführung sind noch nicht eingerichtet.

Vor der ersten Rechnung fallen wenige Entscheidungen, die sich später nur mit Aufwand ändern lassen: wer bucht, wie Belege abgelegt werden und welche Zahlen die Steuerberatung braucht.

Aufgaben in dieser Station

  1. Arbeitsteilung mit der Steuerberatung klären

    Fragen Sie vor der Softwarewahl, was die Kanzlei selbst bucht, was Sie vorbereiten und in welchem Format Daten übergeben werden. Viele Kanzleien arbeiten mit einem DATEV Export. Ein Programm, das diesen Weg nicht bietet, verursacht bei jedem Monatsabschluss Handarbeit.

    BausteinFinanzen und Rechnungen

  2. Die Buchführungsart festlegen

    Die Rechtsform bestimmt, wie Ihr Gewinn ermittelt wird. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG führen Bücher nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (§ 238 HGB), Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn häufig als Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 EStG). Welche Tarifstufe Sie brauchen, hängt davon ab.

    BausteinFinanzen und Rechnungen

  3. Einen Belegweg festlegen

    Bestimmen Sie, wohin Belege gehören, bevor der erste eintrifft: ein Postfach, ein Ordner, eine App. Wichtig ist, dass jeder Beleg an genau einem Ort landet und nicht mehr verändert wird. Die Grundsätze dafür heißen GoBD.

    BausteinFinanzen und Rechnungen

  4. E-Rechnungen empfangen können

    Wer Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen erhält, muss strukturierte E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 entgegennehmen können. Eine Übergangszeit gab es dafür nicht. Technisch reicht in der Regel ein Postfach. Legen Sie eine feste Adresse für Rechnungen fest und bestimmen Sie, wer eingehende Dateien öffnet und ablegt.

    BausteinFinanzen und Rechnungen

  5. Über die Kleinunternehmerregelung entscheiden

    Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG gilt bei höchstens 25.000 Euro Vorjahresumsatz und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer Vorsteuer aus nennenswerten Einkäufen abziehen möchte, ist mit der Regelbesteuerung oft besser bedient. Rechnen Sie das mit Ihrer Kanzlei durch, bevor die erste Rechnung hinausgeht.

    BausteinFinanzen und Rechnungen

Welche Bausteine in dieser Station anstehen

  • Jetzt: Steht in dieser Station an.

    Finanzen und Rechnungen

    Rechnungen, Belege und Buchführung müssen vom ersten Umsatz an stimmen. Alles Weitere baut darauf auf.

  • Später: Kann warten, bis ein Anlass entsteht.

    Lohn und Gehalt

    Eine Lohnabrechnung entsteht, sobald Beschäftigte angestellt werden oder die Gesellschaft Gründenden ein Gehalt zahlt.

  • Noch nicht nötig: Für Ihren Stand kein Thema.

    Personal und Zeit

    Ohne Beschäftigte gibt es weder Personalakten noch Abwesenheiten zu verwalten.

  • Später: Kann warten, bis ein Anlass entsteht.

    Vertrieb und Kunden

    Die ersten Kontakte lassen sich in einer einfachen Liste führen. Ein Programm lohnt sich, sobald mehrere Kunden gleichzeitig Aufmerksamkeit brauchen.

  • Noch nicht nötig: Für Ihren Stand kein Thema.

    Betrieb und Waren

    Ohne Waren, Lager oder mehrere Abteilungen braucht das Unternehmen noch kein ERP System.

  • JetztSteht in dieser Station an.
  • Als NächstesJetzt vorbereiten, bald nötig.
  • SpäterKann warten, bis ein Anlass entsteht.
  • Noch nicht nötigFür Ihren Stand kein Thema.

Typische Fehler in dieser Station

Den Tarif nach dem Einstiegspreis wählen

Bei Lexware Office beginnen Ausgangsrechnungen erst mit der Stufe M, die Einnahmenüberschussrechnung mit Stufe L. Wer nach dem niedrigsten Preis auswählt, kauft häufig die Stufe, die seine Aufgabe nicht abdeckt.

Zu früh ein ERP System einführen

Ein ERP bildet Angebot, Auftrag, Einkauf, Lager und Finanzen in einer Datenbasis ab. Ohne Warenfluss und ohne mehrere Abteilungen ist das für die Gründung zu viel.

Belege unsortiert sammeln

Wer Belege erst zum Quartalsende ordnet, verliert Zuordnungen und bezahlt die Kanzlei später für das Sortieren.

Rechnungsnummern von Hand vergeben

Die Nummer muss fortlaufend und einmalig sein (§ 14 Absatz 4 UStG). Von Hand gelingt das über Monate selten fehlerfrei.

Fragen, die Sie jetzt klären sollten

  1. Wer bucht, die Kanzlei oder wir selbst, und in welchem Format übergeben wir Daten?
  2. Welche Buchführungsart gilt für unsere Rechtsform?
  3. Wie viele Rechnungen schreiben wir voraussichtlich im ersten Jahr?
  4. Brauchen wir die Kleinunternehmerregelung, oder sprechen unsere Einkäufe für die Regelbesteuerung?

Fristen, die in dieser Station zählen

  • Gilt

    E-Rechnung: Pflicht zum Empfang

    Alle inländischen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Für den Empfang genügt grundsätzlich ein E-Mail Postfach.

  • Gilt

    Kleinunternehmerregelung: neue Umsatzgrenzen

    Die Befreiung gilt, solange der Umsatz des Vorjahres bei höchstens 25.000 Euro lag und der des laufenden Jahres höchstens 100.000 Euro erreicht. Beide Grenzen sind Nettowerte. Wird die Marke von 100.000 Euro überschritten, endet die Befreiung noch im laufenden Jahr.

  • WiederkehrendGilt

    Aufbewahrungsfristen für Bücher und Belege

    Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre. Die Zählung beginnt am Jahresende des Entstehungsjahres der Unterlage.

Leitfäden für diese Station

  1. Die erste Rechnung: Pflichtangaben, Nummernkreis und typische Fehler

    Was auf einer Rechnung stehen muss, wie Sie Nummern vergeben und woran Rechnungen im Alltag scheitern.

    Lesezeit 4 MinutenRechtsstand: 13. Oktober 2026
  2. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: die Entscheidung im ersten Jahr

    Wie die Grenzen seit 2025 funktionieren, was sich auf der Rechnung ändert und welche Fragen die Wahl entscheiden.

    Lesezeit 4 MinutenRechtsstand: 13. Oktober 2026
  3. Belege richtig aufbewahren: ein Ablauf, der einer Prüfung standhält

    Was die GoBD verlangen, wie lange welche Unterlage bleiben muss und wie Sie daraus einen festen Ablauf machen.

    Lesezeit 4 MinutenRechtsstand: 13. Oktober 2026

Checklisten für diese Station

Grundausstattung zur Gründung

Die Punkte, die vor der ersten Rechnung geklärt sein sollten: Arbeitsteilung mit der Kanzlei, Rechnungen, Belege, Bank und Software.

16 Punkte

Anbietergespräch

Die fünfzehn Fragen des Leitfadens zum Anbietergespräch, vorbereitet und zum Abhaken im Gespräch.

18 Punkte

Softwareprofile für diese Station

Alphabetisch sortiert, ohne Wertung

  • Finanzen und Rechnungen

    Accountable

    App und Webanwendung für selbstständige Personen, die Rechnungen, Belege, Buchhaltung und deutsche Steuererklärungen organisieren.

    • Preis in Euro veröffentlicht
  • Finanzen und Rechnungen

    easybill

    Cloudsoftware für Rechnungen und vorbereitende Buchhaltung mit einer eigenen Anbindung für Shops und Marktplätze.

    • Preis in Euro veröffentlicht
    • Monatlich kündbar laut Hersteller
  • Finanzen und Rechnungen

    FastBill

    Cloudprogramm für Angebote, Rechnungen und Belege mit Schwerpunkt auf der Übergabe an die Steuerberatung.

    • Preis in Euro veröffentlicht
  • Finanzen und Rechnungen

    orgaMAX Buchhaltung

    Buchhaltungssoftware im Browser für Angebote, Rechnungen, Belege und Auswertungen, mit einer getrennten Produktlinie für ERP.

    • Preis in Euro veröffentlicht
  • Finanzen und Rechnungen

    Papierkram

    Buchhaltung aus der Cloud mit Kunden- und Projektverwaltung, Zeiterfassung und einer Verbindung zwischen geleisteter Arbeit und Rechnung.

    • Preis in Euro veröffentlicht
    • Monatlich kündbar laut Hersteller
  • Finanzen und Rechnungen

    sevdesk

    Webbasiertes Programm, das Rechnungen und Buchhaltung in getrennten Tarifen anbietet.

    • Preis in Euro veröffentlicht
Auswahlhilfe