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Glossar

Lohnsteueranmeldung

Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt.

Arbeitgeber melden die einbehaltene Lohnsteuer bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 41a Einkommensteuergesetz). Lohnprogramme erzeugen die Meldung meist selbst. Prüfen Sie, wer sie übermittelt.

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