Glossar
Kleinunternehmerregelung
Befreiung von der Umsatzsteuer bis zu bestimmten Umsatzgrenzen.
Nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt sie bei höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer sie nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann keine Vorsteuer abziehen.