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Glossar

Auftragsverarbeitung

Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister nach Ihren Weisungen.

Speichert ein Anbieter die Daten Ihrer Kunden oder Beschäftigten in Ihrem Auftrag, verlangt Artikel 28 der Datenschutz Grundverordnung einen Vertrag. Er regelt Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Weisungsbindung, Unterauftragnehmer und die Löschung oder Rückgabe bei Vertragsende. Fragen Sie vor dem Kauf nach dem Vertrag.

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