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Glossar

Buchungsbeleg

Unterlage, die einen Geschäftsvorfall nachweist, etwa Rechnung oder Kontoauszug.

Ohne Beleg gibt es keine Buchung. Buchungsbelege sind nach § 147 der Abgabenordnung acht Jahre aufzubewahren. Gezählt wird ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstand.

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